Absenzenregelung Oberstufe
Vorgehensweise bei ...
- Abwesenheit wegen Krankheit:
- Grundsätzlich am ersten Tag der Abwesenheit:
Telefonische Krankmeldung vor 8.00 Uhr im Sekretariat (Tel. 0911 231 2311), eine schriftliche Entschuldigung ist auf jeden Fall trotzdem notwendig (Abgabe nach spätestens 2 Tagen im Sekretariat). - An Tagen mit angesagten Leistungsnachweisen (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat): Nach spätestens 2 Tagen muss der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden (Abgabe im Sekretariat).
- Bei länger dauernden Krankheiten: Nach spätestens 2 Tagen muss der Schule eine schriftliche Entschuldigung oder ggf. eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden (z.B. per Fax an die Schule oder Abgabe im Sekretariat).
- Längerfristiger Atteste (z.B. bei Sportbefreiungen oder längeren Krankenhausaufenthalten) sind bei den OS-Betreuern abzugeben.
- Grundsätzlich am ersten Tag der Abwesenheit:
- Befreiungen im Laufe eines Schultages
- Tritt eine Erkrankung während des Schultages ein, so kann eine Befreiung ausschließlich vom Direktorat/Sekretariat ausgesprochen werden.
- Befreiungen im Voraus
- Spätestens 3 Tage vor der Abwesenheit muss im Direktorat/Sekretariat ein Antrag vorgelegt werden – die Genehmigung ist abzuwarten!
Grundsätzlich zu beachten:
- Entschuldigungen und ärztliche Bescheinigungen sind umgehend im Sekretariat abzugeben.
- Konsequenzen bei unentschuldigtem Fernbleiben:
- 00 Punkte für angesagte Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Referate...)
- Ordnungsmaßnahmen (Verweis etc.) bei wiederholtem unentschuldigten Fernbleiben
